Aktuelles
Hautkrebsvorsorge und Bade PUVA wieder Kassenleistung
15. Juli 2008 - Dr. Jens Meyer
Ab dem 1. Juli 2008 besteht für gesetzlich versicherte Patienten ab dem 35 Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Für einige jüngere Versicherte besteht auch eine Möglichkeit, über Spezialverträge einiger Kassen hieran teilzunehmen. Diese Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (= Hautkrebsscreening) beinhaltet eine Beratung, die Ganzkörperuntersuchung der Haut, die Besprechung des Untersuchungsergebnisses, die Dokumentation des Befundes und ggf. einen Bericht an den überweisenden Hausarzt. Wenn Sie nur eine Hautkrebsvorsorge durchführen lassen möchten, brauchen Sie keine 10 Euro Praxisgebühr zu bezahlen. Wenn Sie jedoch weitere Leistungen, z.B. Heuschnupfenbehandlung, Rezeptausstellung o.ä. in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Überweisung oder einen Befreiungsausweis oder müssen 10 € Praxisgebühr bezahlen.
Patienten der folgenden Krankenkassen können die Hautkrebsvorsorge auch schon vor dem 35. Lebensjahr durchführen lassen:
AOK Bremen (nicht Niedersachsen) ab dem 16. Lebensjahr
DAK, HKK, HEK, GEK ab dem 20. Lebensjahr
BKK - jedes Lebensalter. Eine Liste von ca. 80 teilnehmenden BKK liegt am Empfang zur Einsicht.
Die Regeln können sich noch ändern, bitte fragen Sie hierzu unser Praxisteam.
Ebenso wie die Hautkrebsvorsorge wird auch die Behandlung der Schuppenfleche mit mit der Bade PUVA (Balneophototherapie) ab dem 1. Juli 2008 wieder eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen - auch dank der Teilnahme unserer Praxis an der deutschlandweiten Multicenterstudie. Hier konnte die Wirksamkeit der Bade PUVA so zweifelsfrei bewiesen werden, dass der gemeinsame Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen die Aufnahme der Balneophototherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zum 01.07.08 beschlossen hat.
Das bei der Schuppenflechte wirksame Spektrum des Lichtes sind die Ultraviolett-Strahlen. Eine reine UV-Lichttherapie ist häufig jedoch nicht ausreichend. Stärkere Effekte erzielt man bei der Kombination mit einer lichtempfindlich machenden Substanz. Dies ist z.B. bei der Bade-PUVA der Fall. Hierbei wird eine lichtempfindlich machende Substanz in einer Flüssigkeit in einem Wannenbad auf die Haut gebracht. Direkt im Anschluss wird die Haut in einer UVA Lichtkabine bestrahlt.